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geschrieben von donjermas | 3 Jan, 2010
so ähnlich gehts mir immer noch.
mein arena lässt mich nach wie vor im stich. ich habe das handy seit semptember 2009. in dieser zeit hat es vier wochen beim reparaturdienst zugebracht und kam jedes mal mit dem hauptproblem zurück, dass die nr. der sms-zentrale nach kurzer zeit gelöscht wird. und wie immer tut eine manuelle eingabe dieser nr. dem ganzen keinen abbruch. ich habe dem telefon eine letzte chance gegeben und es am 31.12.2009 erneut eingeschaltet und benutzt. alternativ bleibt mir nur, mein altes k800i zu nutzen. gestern - am 02.01.10 - ließen sich auf grund gelöschter sms-zentralnummer erneut keine sms mehr mit dem arena versenden. daher nutze ich jetzt wieder... richtig! mein k800i. morgen werde ich bei der zentrale meines providers anrufen. der erste antrag auf wandlung bzw. rücktritt vom handykaufvertrag wurde abgelehnt. den grund wollte man mir im shop nicht nennen. beim ersten versuch, klarheit zu bekommen, wurde mir an der hotline gesagt, das gerät müsse ja auch einen deffekt aufweise, welcher behoben werden könne. erst dann hätte ich das recht, wandlung bzw. rücktritt zu verlangen. irgendwie glaube ich das nicht ganz. denn allein logisch betrachtet wäre bei einer erfolgreichen reparatur (deren möglichkeit ich meinem provider bereits zweimal geboten habe) meine rechtliche grundlage für eine wandlung oder einen vertragsrücktritt ja gar nicht mehr gegeben. bei genauerer suche in der onlineausgabe des bgb stieß ich auf eine bestätigung dessen: bgb § 440:
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder
des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
da ich belege dafür habe, dass mein hauptproblem (stichwort sms-zentralnummer) bereits zweimal zur reparaturmöglichkeit bei meinem provider vorlag und davon das problem einmal sogar nicht einmal mehr nachvollzogen werden konnte, sehe ich mein recht im § 440 gegenüber meinem provider doch als einforderbar. der fehler besteht also weiterhin. der fehler konnte nicht nachvollzogen werden? warum klappt es bei mir? warum bekomme ich nach dem ersten mal einsenden das gerät zurück und keine fünf tage danach ist die nummer wieder gelöscht? nach dem zweiten mal einsenden bekam ich das handy donnerstags mit der post zurück. am nächsten tag darauf (freitag!) ging ich vorsorglich in den shop und erkundigte mich darüber, was ich tun sollte, würde der fehler erneut auftreten. mir wurde geraten, ein offizielles softwareupdate von der lg-homepage herunterzuladen und mit meinem mobiltelefon durchzuführen. genau dieses tat ich besagten freitag. sonntag war es wieder soweit: die nummer war erneut gelöscht. und nun wieder. die nummer scheint immer mal wieder zu erscheinen aber ebenso verschwindet sie nach wenigen tagen auch wieder. so war es bevor ich das gerät zum ersten mal reklamierte. da ich zu der zeit anfänglich noch von einem bedienungsfehler meinerseits ausging, dauerte es auch ein paar tage, bis das arena zum ersten mal reklamierte.
jetzt ist mir allerdings der geduldsfaden gerissen. ich werde morgen nach der arbeit als erstes bei meinem provider anrufen und auf mein recht des vertragsrücktritts bestehen. ich habe ihm lt. bgb § 440 die mindestens erforderlichen möglichkeiten an nacherfüllungen gegeben und werde darauf vertröstet, dass ein fehler gefunden werden müsste. wenn der reparaturservice innerhalb von zwei wochen nicht in der lage ist, das nachvollziehen zu können, was mir innerhalb zwei wochen mindestens zwei mal mit dem handy passiert, dann tut es mir für die menschen dort leid, aber ich muss meinem provider unfähigkeit diagnostizieren! ich bin nunmehr seit fast acht jahren dort kunde und bisher auch immer sehr gut beraten und freundlich behandelt worden. nur verarscht wurde ich bis dato noch nie. und ich habe auch nicht vor, mir das gefallen zu lassen. der lieferant meines mobiltelefons ist mein provider. zum einen habe ich das recht vom kaufvertrag zurückzutreten, zum anderen bin ich nicht in der pflicht der beweiserbringung des defekts. die sechs monate gewährleistung sind noch nicht verstrichen. und in dieser zeit obliegt es dem lieferanten, die beweisführung zu erbringen. mal sehen, was bei meinem anruf in der zentrale demnächst herum kommt.
UPDATE:
ich habe heute mit der kundenhotline telefoniert und beraten, was als nächstes zutun ist. ich bin ruhig und freundlich geblieben, was ja angesichts meiner situation nicht unbedingt jedem leicht gefallen wäre. wir sind nun so verblieben, dass ich das gerät vorhin ein drittes mal in den shop zur einsendung gebracht habe. dort sollte im reparaturlieferschein eindeutig vermerkt werden, dass es sich um ein problem mit der sms-zentrale-nr. handele und im reparaturservice bitte mit eingelegter simkarte getestet werden solle. nun gut. nicht das dieses problem schon zwei mal direkt auf dem lieferschein gestanden hätte. wenn es nun erst mit explizitem hinweis direkt mit eingelegter simkarte getestet wird, bin ich mal gespannt, ob der fehler nachvollzogen und behoben werden kann. ich gehe allerdings davon aus, das arena kommt wieder mit selbigem fehler - oder gar wieder mit vermerk "fehler konnte nicht nachvollzogen werden" - zurück. in dem fall darf ich mich hoffentlich auf die aussage des hotlinemenschen verlassen und von meinem rücktrittsrecht gebrauch machen. ich hoffe ja inständig, dass ich das handy los werden kann, sprich vom kaufvertrag zurücktreten kann. denn so oft, wie ich damit jetzt insgesamt ärger hatte, will ich es einfach nicht wieder haben. bis dahin bleibt nur abwarten und testen, was sich in zwei bis drei wochen so tut.
